Förderzuschuss für Kindertagespflege

Antragstellung und Beratung

Ihren Antrag auf Förderzuschuss zu den Betreuungskosten der Kindertagespflege können Sie hier stellen:

  • Stadt Oberursel (Taunus)
    Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales Abteilung Kindertagesstätten

Sie haben noch Fragen zum städtischen Förderzuschuss der Betreuungskosten, dann vereinbaren Sie unter nachstehender E-Mail Adresse einen persönlichen Beratungstermin:

Förderzuschuss

  • Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag auf die privaten Zuzahlungen der Betreuungskosten an die Eltern gezahlt.
  • Die Bezuschussung der Eltern ist einkommensunabhängig.
  • Ein Zuschuss wird nicht gewährt, wenn der Betreuungsum- fang unter 15 Wochenstunden bzw. 65 Stunden im Monat liegt.
  • Die Berechnung des Zuschusses ist auf 35 Wochenstunden bzw. 152 Stunden im Monat begrenzt.
  • Der Zuschuss beträgt 1/3 der tatsächlich entstandenen Mehrkosten der reinen Betreuungskosten (ohne Essensbeitrag) im Vergleich zur jeweils gültigen Gebühr gemäß der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstatten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsunterlagen

Antragsberechtigt sind alle Eltern mit Hauptwohnsitz in Oberursel (Taunus), die ein Kind im Alter zwischen einem und zwölf Jahren bei einer qualifizierten Tagesmutter betreuen lassen.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen, folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Kopie der Pflegerlaubnis der Tagesbetreuungsperson
  • Vertragliche Vereinbarung über die Zuzahlung an die Tagesbetreuungsperson sowie den Betreuungsumfang.

Zuschussverfahren

Der Zuschuss berechnet sich aufgrund der monatlichen, tatsächlich geleisteten Entgelte für die Betreuung.

Die tatsächlich zu zahlenden Beiträge sind durch entsprechende Belege nachzuweisen:

  • Monatliche Rechnungen des Hochtaunuskreises.
  • Rechnungen der Tagespflegeperson, aus denen die privaten Zuzahlungen (ohne Essengeldbeitrag) monatlich oder jährlich hervorgehen.
  • Nachweis über die tatsächlich geleistete Zahlung.
  • Der Zuschuss wird 1/4 jährlich nach Abgabe der benannten Belege ausgezahlt.
  • Das Antragsformular ist im Internet unter www.oberursel.de/stadtleben/gesundheit-soziales/familien/ kinderbetreuung/ oder im Rathaus erhältlich.
  • Die Nachweise können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.
  • In besonderen Fällen besteht die Möglichkeiteiner monatlichen Auszahlung.