Wohngeld

Für Mieter und Eigentümer besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes zu den Kosten selbstgenutzten Wohnraumes einen finanziellen Zuschuss zu erhalten.

Mieter bekommen Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Familiengröße, den berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und der Einkommenshöhe.
  • Die Gewährung von Wohngeld ist antragsabhängig.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Wird hiernach ein Wiederholungsantrag eingereicht, sind die persönlichen, wirtschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen neu nachzuweisen.

Empfänger von folgenden Leistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen:

  • Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld nach dem SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Grundsicherungsleistungen im Alter und Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistungen gehören

 

Antragstellung und Beratungsmöglichkeit:

Stadt Oberursel (Taunus)
Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales
Sozialer Dienst und Wohnungswesen

502-116sozialberatung@oberursel.de
Gerne können wir Ihnen den Antrag auf Wohngeld zusenden!

 

Weitere Informationen und Beratungen sowie Antragstellung:

Hochtaunuskreis
Hilfemanagement
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Termine nur nach Vereinbarung: Telefon 06172/9990

 

Formulare:

Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)

 

Links:

Wohngeldgesetz (WoGG)

Wohngeldinformationen der Bundesregierung