Ein wichtiger Bestandteil zur Förderung der Kinder ist der Besuch einer Kindertagesstätte.
Kindertagesstätten erfüllen einen Bildungs- und Förderauftrag, der im Kinder-und Jugendhilfegesetzbuch verankert ist. Gleichzeitig schaffen sie für Familien gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Der Besuch einer Kindertagesstätte sollte daher jedem Kind in unserer Gesellschaft ermöglicht werden. Ab dem 01.08.2013 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bei vollendetem ersten Lebensjahrs des Kindes.
Um einen Ausschluss am Besuch aufgrund wirtschaftlicher Situationen auszuschließen, besteht die Möglichkeit der Gebührenübernahme durch den Hochtaunuskreis.
Sollte der Hochtaunuskreis nur einen Teil der zu zahlenden Gebühr übernehmen oder eine Übernahme ablehnen, gewährt die Stadt Oberursel – je nach Einkommen – darüber hinaus noch Zuschüsse zu den Betreuungsgebühren.
Voraussetzungen sind:
Höhe des Zuschusses:
Antragstellung und Beratungsmöglichkeit sind bis auf weiteres nur telefonisch, per E- Mail oder in dringenden Fällen auch persönlich nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Stadt Oberursel (Taunus)
Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales
Frau Marika Franklin. Tel. 502-245