Das Land Hessen unterstützt seit dem Jahr 2000 Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss.
Anspruch auf einen Mehrlingszuschuss haben Eltern von Mehrlingen ab drei Kindern die
Zuschuss ist einkommensunabhängig und beträgt einmalig bis zu 3.080,-Euro je Mehrlingskind.
Beantragung
Die Sonderzuwendung sollte möglichst bis zum ersten Geburtstag der Kinder beantragt werden, damit die volle Summe gewährt werden kann.
Die Antragsunterlagen können bei der hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden angefordert oder im Internet heruntergeladen werden.