Die Elternzeit ist ein Anspruch für beide Elternteile, der sich gegen den Arbeitgeber richtet. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, bleibt jedoch bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten von dieser Zeit auf einen späteren Zeitpunkt (z.B. während des ersten Schuljahres) möglich.