Elternzeit für Väter

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass sich nicht wenige Väter unsicher sind, ob sie Elternzeit nehmen sollten. Denn angesichts zunehmender Konkurrenz am Arbeitsplatz löst die Entscheidung, den Job mittelfristig ruhen zu lassen, bei vielen Betroffenen gewisse Ängste aus. Doch im Nachhinein bereuen Väter es in aller Regel nicht, Elternzeit in Anspruch genommen zu haben.

Rahmenbedingungen für Elternteile praktisch identisch

Möchten Sie als Vater Elternzeit für Ihr (neugeborenes) Kind nehmen, gelten rund ums Thema Elterngeld grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie für Mütter. So besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Ihres Kindes, woraus eine maximale Elternzeit von 36 Monaten resultiert. Zudem gilt eine Sonderregelung. Ist Ihr Kind bis zum 30.06.2015 geboren, dürfen Sie 12 Monate der Elternzeit bis zum vollendeten achten Lebensjahr Ihres Kindes nutzen. Für ab dem 01.07.2015 geborenen Nachwuchs trifft dies sogar auf ganze 24 Monate Ihres Elternzeitanspruchs zu. Elternzeit, die über das vollendete dritte Lebensjahr Ihres Kindes hinausgeht, darf Ihr Arbeitgeber nicht ablehnen.

Anmeldung der Elternzeit

Widersprechen kann Ihr Arbeitgeber Ihrem Wunsch nach Elternzeit nicht. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber das Recht, frühzeitig über Ihre Planungen informiert zu werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie Ihren Wunsch auf Elternzeit bis spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber anzeigen müssen. Die Anzeige darf formlos erfolgen. Bei Zustimmung des Arbeitgebers ist innerhalb Ihrer Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 32 Stunden zulässig.

Kündigungsschutz

Innerhalb der Elternzeit genießen Sie Kündigungsschutz. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Anzeige Ihrer Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, grundsätzlich nicht gekündigt werden dürfen. Im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers oder eines Betriebsübergangs kann die Kündigung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig sein. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen – zum Beispiel bei schwerer arbeitsvertraglicher Pflichtverletzung oder Betriebsstilllegung – wäre eine Kündigung innerhalb der Elternzeit zulässig.

Elterngeld möglich

Als Vater haben Sie nicht nur Anspruch auf Elternzeit. Auch das sogenannte Elterngeld können Sie innerhalb Ihrer Elternzeit beziehen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass Elterngeld maximal 14 Monate pro Kind gezahlt wird. Da Mütter häufig Ihren persönlichen Maximalzeitraum von 12 Monaten in Anspruch nehmen, wird beim 13. und 14. Monat oftmals von den sogenannten Vätermonaten gesprochen. Theoretisch ist jedoch auch eine abweichende Aufteilung der Elterngeldmonate möglich – zum Beispiel eine hälftige Teilung der Gesamtzeit von 14 Monaten.

Steuerklassen

Sollten Sie als zukünftiger Familienvater bereits frühzeitig vor der Geburt des Nachwuchses darauf achten, wie Sie als Ehegatten Ihre Steuerklassen nutzen. Das ist deshalb sinnvoll, weil das Elterngeld auf Basis der Brutto-Einkünfte der letzten 12 Monate berechnet wird. Das elterngeldrelevante Netto-Einkommen wird durch ein vereinfachtes Verfahren ermittelt. Es bleibt dabei, dass die Steuerklasse gilt, die in der überwiegenden Anzahl der Monate im Bemessungszeitraum gegolten hat.