Fördermöglichkeiten bei Kindertagespflege

Übernahme der Betreuungskosten durch den Hochtaunuskreis

Ein wichtiger Bestandteil zur Förderung der Kinder ist der Besuch einer Kindertagesstätte.

Kindertagesstätten erfüllen einen Bildungs- und Förderauftrag, der im Kinder-und Jugendhilfegesetzbuch verankert ist. Gleichzeitig schaffen sie für Familien gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

Der Besuch einer Kindertagesstätte sollte daher jedem Kind in unserer Gesellschaft ermöglicht werden. Ab dem 01.08.2013 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bei vollendetem ersten Lebensjahrs des Kindes.

Um einen Ausschluss am Besuch aufgrund wirtschaftlicher Situationen auszuschließen, besteht die Möglichkeit der vollständigen oder teilweise Gebührenübernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege, Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder Hort durch den Hochtaunuskreis.

  • Rechtsgrundlagen sind: §§ 2;22f. SGBVIII i.V .m. §90 Abs. 3 SGBVIII
  • Zuständigkeit liegt beim Hochtaunuskreis, Abteilung „FB Kinder und Jugend / Kinderbetreuungskosten

Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier.        

Städtischer Zuschuss

Sollte der Hochtaunuskreis nur einen Teil der zu zahlenden Gebühr übernehmen oder eine Übernahme ablehnen, gewährt die Stadt Oberursel – je nach Einkommen – darüber hinaus noch Zuschüsse zu den Betreuungsgebühren.

Voraussetzungen sind:

  • Wohnsitz in Oberursel
  • Besuch einer Kindertagesstätte in Oberursel
  • Ablehnungs- bzw. Teilübernahmebescheid des Hochtaunuskreises

Höhe des Zuschusses:

  • Bei Einkommen bis 250,00 EUR über der Einkommensgrenze erhalten sie 25 % des zu zahlenden Betrages (max. 50,00 EUR /Monat)
  • Bei Einkommen zwischen 250,01 und 500,00 EUR über der Einkommensgrenze erhalten sie 10 % des tatsächlich zu zahlenden Beitrages (max. 20,00 EUR / Monat)

Hilfe bei Antragstellung und Beratungsmöglichkeit:

Stadt Oberursel (Taunus)
Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales

Anträge können gerne per Mail angefordert werden unter:

Frau Michelle Erle
Tel. 502-246
E-Mail: familienfoerderung@oberursel.de