Oberursel-Pass

Informationen zum Oberursel-Pass

Die Stadt Oberursel unterstützt Oberurseler Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des Oberursel-Passes. Die Einführung des Oberursel-Passes wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dient dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf den Oberursel-Pass?

Anspruch auf den Oberursel-Pass haben Oberurseler Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder den Kinderzuschlag erhalten. Zudem können Bürger mit niedrigem Einkommen (wird berechnet) z.B. Rente, Bafög, Elterngeld, ALG 1 einen Anspruch auf den Oberursel –Pass haben.

Folgende Vergünstigungen ermöglicht der Oberursel-Pass:

  • 50% Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule Oberursel (VHS)
  • 50% Ermäßigung der Kursgebühr der Musikschule Oberursel
  • 100% Ermäßigung der Kursgebühr des Familientreff e.V. Oberursel
  • Kostenfreie Ausleihe in der  Stadtbücherei. Weiterhin besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden.
  • Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis“ Außenstelle Oberursel, Wallstraße 24.
  • Bezugsmöglichkeit für den  1-EURO-Kulturpass des Frankfurter Vereins „Kultur für alle e. V.“. Details zu den Angeboten im Rahmen des 1-EURO-Kulturpasses können der Website des Vereins unter www.kulturpass.net entnommen werden.
  • Befreiung von der Hundesteuer
  • Teilnahme an der Kulturloge Hochtaunus
  • 50 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des KSFO.
  • Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO.
  • 50 % Ermäßigung für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie z. B. im Forum für Jugend und Kultur.

Antragstellung und Beratung:

Stadt Oberursel (Taunus)
Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales

Herr Petrusev  502-182 / sozialberatung@oberursel.de

Der Antrag wird unter Vorlage des/der jeweiligen Leistungsbescheide(s) und eines aktuellen Passfotos gestellt. 

 Bei Bedarf können Sie Ihre Integrationslotsen des Internationalen Bundes ansprechen. Die Mitglieder des Ausländerbeirates sind ebenfalls gerne bereit, Sie zu unterstützen.