Mehrlingsgeburtenprogramm

Das Land Hessen unterstützt seit dem Jahr 2000 Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss.

Anspruch auf einen Mehrlingszuschuss haben Eltern von Mehrlingen ab drei Kindern die 

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen haben
  • Die Personensorge für die Kinder haben und mit ihnen in einem Haushalt leben
  • Die Kinder überwiegend selbst erziehen und betreuen

Zuschuss ist einkommensunabhängig.

Beantragung

Die Sonderzuwendung sollte möglichst bis zum ersten Geburtstag der Kinder beantragt werden, damit die volle Summe gewährt werden kann.

Die Antragsunterlagen können bei der hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden angefordert oder auf dem Verwaltungsportal des Land Hessens heruntergeladen werden.